Kinder- und Jugendlichen Psychotherapie Kassel
Analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Kassel
Therapie für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis zum 21. Lebensjahr)
Privat und alle Kassen
Erreichbarkeit des Sekretariats
Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Telefon: (0561) 6 85 80 / Erstgespräche können auch Online gebucht oder telefonisch mit dem Sekretariat vereinbart werden.
Arbeitsschwerpunkte und Leistungsspektrum
Diagnostik, Behandlung von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen (bis 21. Lebensjahr) und deren Angehörigen mit den Verfahren: Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse, Krisenintervention. Die Praxis verfügt über eine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen.
Behandlung von psychischen Erkrankungen
- aggressives und oppositionelles Verhalten, Schwierigkeiten mit Frustrationstoleranz
- Ängste wie: Trennungsängste, Phobien, soziale Ängste, Sprechverweigerung (Mutismus) und generalisierte Angststörungen
- Anpassungsstörungen an gravierende Veränderungen des Umfeldes, Probleme im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung der Eltern
- Essstörungen wie Magersucht, Bulimie
- Depressionen
- Kontakt- und Beziehungsstörungen zu Gleichaltrigen oder in Paarbeziehungen
- Tics und andere Zwangsstörungen
- Konflikt- und Belastungsreaktionen in Familie, sozialen Gruppen und Schule
- psychosomatische Störungen
- Traumata (Gewalterfahrungen und Missbrauch)
- selbstverletzendes Verhalten, z.B. Ritzen der Haut, Nägelkauen
- seelischer Rückzug
- Schlafstörungen
- Stresssymptomatik
Beratung, Psychotherapie und Diagnostik
Beratung und Diagnostik bei Verdacht auf Belastungssituationen (Verlusterfahrung, Trennung, Mobbing) und psychosomatischen Erkrankungen (körperliche Beschwerden als Ausdruck seelischer Belastungen oder Konflikte)
Die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen ist Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Sie kann außerdem bei Privatpatienten und im Rahmen der Beihilfe beantragt werden.
Eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist in besonderer Weise durch die Verschwiegenheitspflicht des Psychotherapeuten geschützt. Das heißt, dass niemand, weder die Krankenkasse, Freunde, Lehrer oder Erzieher Angaben zu Inhalten der Therapiestunden erfährt. Auch den Eltern des behandelten Kindes gegenüber wird der Psychotherapeut keine inhaltlichen Angaben aus den Kinderstunden machen, genauso wenig wie das Kind Angaben zum Inhalt der begleitenden Elternstunden erhält. Dieser Aspekt spielt vor allem mit steigendem Alter der Klienten eine zentrale Rolle, beispielsweise in der Behandlung von Jugendlichen, die sich in Ablöse- und Verselbständigungsprozessen befinden und eine Psychotherapie in einem von sämtlichen Außenstehenden einschließlich der Eltern abgeschirmten und geschützten Rahmen für sich machen möchten. Das heißt: Alles, was im therapeutischen Raum besprochen wird oder im therapeutischen Spiel dargestellt wird, bleibt absolut vertraulich.
Ab dem Alter von 14 Jahren können Jugendliche auch alleine Kontakt aufnehmen.
Jeder Therapie geht eine diagnostische Phase voraus. In diesen maximal sechs probatorischen Sitzungen („Probestunden“) wird geprüft, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und welche Art und Schwere diese hat. Außerdem dienen sie dem gegenseitigen Kennenlernen. Am Ende der Diagnostik erhalten die Patienten einen Behandlungsvorschlag oder weiterführende Empfehlungen.